Rechtsprechung
OLG München, 20.11.1996 - 3 Ws 722/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 27.11.1986 - 443 Cs 112 Js 3364/86
- LG München I, 04.02.1987 - 13 Ns 112 Js 3365/86
- LG München I, 03.04.1987 - 13 Ns 112 Js 3364/86
- BayObLG, 15.07.1987 - RReg. 3 St 122/87
- BayObLG, 20.08.1987 - RReg. 3 St 154/87
- LG Augsburg, 17.09.1996 - 6 Ns 101 Js 125309/95
- LG Augsburg, 31.10.1996 - 7 Ns 101 Js 125310/95
- OLG München, 20.11.1996 - 3 Ws 722/96
- OLG München, 23.01.1997 - 3 Ws 27/97
- AG Bad Neustadt/Saale, 30.10.1997 - Cs 8 Js 15522/84
- LG Schweinfurt, 05.01.1998 - 2 Qs 154/97
- BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 174 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau …
Auszug aus OLG München, 20.11.1996 - 3 Ws 722/96
Daraus ergibt sich jedoch nicht, daß Sitzblockaden generell nicht mehr als Nötigung durch Gewalt behandelt werden dürfen (vgl. dazu BGH, NJW 1995 S. 2643 ).Eine physische Gewalt kann nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1995 S. 2643 ) dann vorliegen, wenn ein gewaltlos zum Anhalten veranlaßtes Fahrzeug bewußt dazu benutzt wird, die Durchfahrt für weitere Kraftfahrer tatsächlich zu sperren.
- BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
Die Verfassungsbeschwerden betreffen Wiederaufnahmeverfahren zu …
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 20. November 1996 - 3 Ws 722/96 -,.Das Oberlandesgericht (StraFo 1997, S. 46 f.) verwarf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1. hiergegen mit der Maßgabe als unbegründet, dass sein Wiederaufnahmeantrag unzulässig sei.
- OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97 Diese Feststellungen tragen auch nicht ansatzweise die Annahme, der Angeklagte habe angehaltene Fahrzeuge als Hindernis für eine weitere Straßenblockade einsetzen wollen oder dies billigend in Kauf genommen (so OLG München NStZ-RR 1997, 174 ).
Rechtsprechung
LG Trier, 18.11.1996 - 2 Qs 55/96 jug, 2 Qs 63/96 jug |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 174
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 14.08.1997 - 1 Ws 421/97 Auch wenn das Bundesverfassungsgericht selbst der Auffassung ist, die Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden Auslegung sei damals wegen Gleichheit der Richterstimmen unentschieden, die Rechtsfrage mithin streitig geblieben (BVerfG NJW 1995, 1141, 1142; so auch LG Trier, 2. Strafkammer, NStZ-RR 1997, 174, 175), war doch kraft Gesetzes die verfassungsrechtliche Frage infolge der Stimmengleichheit dahingehend zu beantworten, daß ein Verstoß gegen das Grundgesetz nicht festgestellt werden kann (§ 15 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG ).
bb) Der Senat hat zu der Argumentation des 1. Strafsenats des BGH bereits im Beschluß vom 24.06.1996 (NJW 96, 3351) Stellung genommen und es (gegen OLG Zweibrücken NJW 1996, 867 und OLG München NStZ-RR 1997, 174 , wie diese jetzt auch der 2. Strafsenat des OLG Koblenz, aa0.) abgelehnt, sie auf Fallgestaltungen wie die hier vorliegende zu übertragen.
Diese Feststellungen tragen - entgegen OLG München NStZ-RR 1997, 174 - auch nicht ansatzweise die Annahme, die Verurteilten hätten dazu auffordern wollen, das jeweils erste anhaltende Fahrzeuge als unüberwindbares Hindernis für alle weiteren Fahrzeuge einzusetzen oder dies billigend in Kauf genommen.